Eigenbeitrag
Um die vorgesehenen Zulagen zu erhalten, muss der Förderberechtigte jedoch neben der Zulage auch einen Eigenbeitrag leisten. Beides zusammen macht den gesamten Altersvorsorgebeitrag aus und muss insgesamt 4 % der beitragspflichtigen Einnahmen bzw. der bezogenen Besoldung und Amtsbezüge des Zulageberechtigten im jeweiligen Vorjahr betragen.
Jahr | Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres (Mindeseigenbeitrag) |
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seit 2008 | 4 % (max. 2.100 € abzgl. Zulagen) |
Wird der Mindestaltersvorsorgebeitrag unterschritten, so wird die Förderung anteilig gekürzt.
Auch für den Fall, dass bereits der Zulagenanspruch 4 % der Summe der beitragspflichtigen Einnahmen entspricht oder sogar übersteigt, muss immer ein Sockelbeitrag von 60 € geleistet werden, um die volle Zulage zu erhalten.